Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht familienversicherten Angehörigen oftmals eine kostenlose Mitversicherung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders Eltern profitieren von dieser Regelung, da Kinder und nicht berufstätige Ehepartner ohne Zusatzbeitrag abgesichert werden können. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Hauptversicherten. Leistungen und Kostenübernahmen sind in der Regel festgelegt und gesetzlich geregelt, wodurch ein gewisses Maß an Sicherheit und Planbarkeit geboten wird. Dennoch kann die Versorgungslage, beispielsweise bei Wunsch nach besonderen Leistungen oder Heilmethoden, limitiert sein.